Für die Diebstahlmeldung selbst braucht der Kunde zunächst keine Unterlagen. Im Nachgang soll er das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige nachreichen.
Für die Diebstahlmeldung selbst braucht der Kunde zunächst keine Unterlagen. Im Nachgang soll er das Aktenzeichen der polizeilichen Anzeige nachreichen.